ERSTELLUNG VON JAHRESABSCHLÜSSEN
Falter-Heines
Steuerberater PartG mbB
Mülhausener Str. 6
47929 Grefrath
Telefon: 0 21 58 / 40 138 0
ERSTELLUNG VON JAHRESABSCHLÜSSEN
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften. Aufgrund der auseinanderklaffenden Entwicklungen des Handels- und Steuerrechts werden die Unternehmen zunehmend gezwungen, sowohl eine eigenständige Handels- wie auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Diese zuvor bereits erkennbaren Tendenzen der Gesetzgebung sind zuletzt durch das jüngst verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bestätigt worden.
Die Herausforderungen dieser Entwicklungen bestehen u.a. darin, dass die Unternehmen zum einen – gerade im Hinblick auf eventuelle Kreditverhandlungen mit Banken – Stärke demonstrieren wollen, zum anderen durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung reduzieren möchten.
Bei dieser Aufgabe unterstützen wir Sie mit unserem Know-how und stehen auch gerne für Gespräche mit den Banken zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten nicht zuletzt von unserer über lange Jahre hinweg aufgebauten Reputation.
Neben dem Erstellen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung bieten wir Ihnen eine ganze Reihe von Zusatzleistungen, wie z.B.:
Betriebswirtschaftliche Analysen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch
Unternehmungsplanung durch
Unternehmenspräsentation zu
|
Möchten Sie sich von uns beraten lassen?
Wir sind bereit zu helfen