BERATUNG BEI DER WAHL DER UNTERNEHMENSFORM
Falter-Heines
Steuerberater PartG mbB
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BERATUNG BEI DER WAHL DER UNTERNEHMENSFORM
Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, wenn Sie sich selbstständig machen. Denn die Rechtsform gibt zahlreiche Maßgaben für Ihre unternehmerische Tätigkeit vor.
Sie regelt unter anderem Fragen von Haftung, Möglichkeiten der Geschäftsführung, Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie die Anforderungen an die Rechnungslegung und Bilanzierung oder sogar Auflagen für den Firmennamen.
Wählen Sie daher eine Rechtsform, die den Erfordernissen Ihrer Tätigkeit und Ihres Geschäftes entspricht. Grundsätzlich sollten Sie sich vorab beraten lassen. Zum Beispiel bei Industrie- und Handelskammern, Unternehmensberatern oder Anwälten.
Wesentliche Unterschiede
Prinzipiell sind drei Arten der Rechtsform zu unterscheiden: Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Charakteristisch für Einzel- und Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden ihres Unternehmens in voller Höhe auch mit ihrem Privatvermögen haften (ausgenommen sind Kommanditgesellschaften jedweder Art) . Außerdem sind die Inhaber von Einzel- und Personengesellschaften und deren Geschäftsführer regelmäßig identisch, während Kapitalgesellschaften Eigentum und Geschäftsleitung trennen dürfen. Und schließlich ist der bürokratische Aufwand bei den Kapitalgesellschaften deutlich höher.
Die wichtigsten Rechtsformen im Überblick
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